Haftung bei unklarer Verkehrslage

06.12.2023 13:41 von Marco Büttner

Wenn unklar ist, was andere Verkehrsteilnehmer vorhaben, muss man abwarten. Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck. Wer dennoch drauflos fahre, riskiere einen Unfall – und sei für Schäden mitverantwortlich. Im verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der nicht hinter einem Lkw warten wollte, der mit eingeschaltetem Warnblinker eine Einmündung versperrte. Also wollte der Autofahrer und um den Lkw herum fahren. Als der Lkw in diesem Moment plötzlich rückwärts fuhr, beschädigte er das Auto. Das Gericht sah bei beiden Beteiligten eine Schuld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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