ALLES KLAR BEI IHREN BETRIEBSRENTEN?

26.04.2023 10:20 von Marco Büttner

ALLES KLAR BEI IHREN BETRIEBSRENTEN?


Seit dem 1. Januar 2022 müssen Sie als Arbeitgeber diesen Zu
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schuss von 15 Prozent auch für alle vor 2019 geschlossenen Ent
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geltvereinbarungen leisten – und zwar spätestens mit der ersten

Gehaltsabrechnung für den Januar. Davon ausgenommen sind

lediglich Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die über eine Direkt
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zusage oder Unterstützungskasse umgesetzt wurden. Wird diese

Bezuschussung nicht vorgenommen, kann dies zivilrechtliche und

evtl. sogar strafrechtliche Folgen haben. Wir würden Ihnen gerne

dabei helfen, diese zu vermeiden.

Je nach Größe der Belegschaft kann die Umsetzung der Gesetzes
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norm mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden sein. Wir stellen

oft auch fest, dass bei Weitem noch nicht alle nötigen Informationen

ihren Weg in die Personalbüros gefunden haben. Gerne schulen wir

Ihre Mitarbeiter oder unterstützen bei der Umsetzung.

Vielleicht gelingt es uns auch, die generelle Durchdringung mit be
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trieblicher Altersvorsorge in Ihrer Firma zu erhöhen. Wer fürs Alter

vorgesorgt hat, der hat eine Sorge weniger und den Kopf freier für

seinen beruflichen Alltag.

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