Frist für Lieferzeit eines Pkw

31.07.2024 09:00 von Marco Büttner

Ein Fahrzeughändler kann sich nicht beliebig lange Lieferzeit vorbehalten. Entsprechend urteilte das Amtsgericht Hanau. Hält sich der Händler nicht an eine angemessene Frist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Im verhandelten Fall ging es um einen Kaufvertrag für ein noch herzustellendes Fahrzeug. Der Händler wollte keinen Liefertermin festschreiben. Nach knapp einem Jahr nach Kaufabschluss trat der Käufer vom Vertrag zurück. Daraufhin wollte der Händler Schadensersatz in Form von „Storno-Gebühren“. Die muss der Kunde nach Ansicht des Amtsgerichts nun nicht zahlen.

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