Grenzen der Videoüberwachung
14.06.2024 10:54 von Marco Büttner
Eine Überwachungskamera für das eigene Grundstück kann unzulässig sein, wenn sich die Kamera elektronisch auf das Nachbargrundstück schwenken lässt. Entsprechend urteilte das Amtsgericht Gelnhausen. Im verhandelten Fall hatte ein Nachbar geklagt, der sich durch die schwenkbare Kamera beobachtet fühlte. Ob die Kamera das Nachbargrundstück tatsächlich erfasse, sei nicht relevant, so das Gericht. Es sei bereits unzulässig, durch die Existenz einer Kamera bei dem Nachbarn ein zumindest nachvollziehbares Gefühl zu erzeugen, er könne jederzeit beobachtet werden.