Grenzen der schulischen Unfallversicherung

24.05.2023 09:32 von Marco Büttner

Während des Schulbesuchs und des Schulwegs gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber dabei gibt es Grenzen. Über einen solchen Grenzfall musste nun das Landessozialgericht Baden-Württemberg entscheiden. Im verhandelten Fall ging es um eine Verletzung eines Internatschülers beim abendlichen Training in einem Eishockeyverein. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Trainingsunfall nicht um einen gesetzlich versicherten Schulunfall gehandelt hat. Zwar zählten zu den versicherten Tätigkeiten auch Betätigungen während schulischer Veranstaltungen, außerhalb dieses organisatorischen Verantwortungsbereichs bestehe jedoch auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch bedingt seien, im Allgemeinen kein Versicherungsschutz. Auf der sicheren Seite ist man mit einer privaten Unfallversicherung. Wir beraten Sie gerne dazu.

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