Straßenverkehrssicherungspflicht muss bewiesen werden

24.04.2024 08:15 von Marco Büttner

Sturmschäden kommen immer wieder vor. Dabei geht es dann oft um die Frage, ob die Straßenverkehrssicherungspflicht verletzt wurde. In einem Fall vor dem Landgericht Köln wollte ein Autofahrer Schmerzensgeld für eine Verletzung bekommen, die ein umstürzender Baum verursachte, der während eines Sturmes auf sein Fahrzeug stürzte. Das Gericht sah eine mögliche Haftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht grundsätzlich für gegeben an, allerdings müsse man ausreichende Beweise für eine schuldhafte Pflichtverletzung der für die Verkehrssicherungspflicht Verantwortlichen beibringen. Das war dem Kläger in diesem Fall aber nicht möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gut, wer gegen die Unwägbarkeiten des Lebens richtig abgesichert ist. Wir beraten Sie gerne zu Versicherungen für alle Lebenslagen.

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