Ehrenamtliche Vereinstätigkeit erleichtern
Der Bundesrat will haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit. Danach soll der Haftungsfreibetrag von bisher 840 Euro auf 3.000 Euro erhöht werden. Bürgerschaftliches Engagement habe eine grundlegende Bedeutung für die gesamte Gesellschaft. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin ehrenamtlich engagieren, seien gute Rahmenbedingungen notwendig. Haben Sie Fragen zur Haftung bei ehrenamtlicher Tätigkeit? Wir beraten Sie gerne.