Grenzen der Videoüberwachung

Eine Überwachungskamera für das eigene Grundstück kann unzulässig sein, wenn sich die Kamera elektronisch auf das Nachbargrundstück schwenken lässt.
Entsprechend urteilte das Amtsgericht Gelnhausen.

Im verhandelten Fall hatte ein Nachbar geklagt, der sich durch die schwenkbare Kamera beobachtet fühlte. Ob die Kamera das Nachbargrundstück tatsächlich erfasse, sei nicht relevant, so das Gericht.
Es sei bereits unzulässig, durch die Existenz einer Kamera bei dem Nachbarn ein zumindest nachvollziehbares Gefühl zu erzeugen, er könne jederzeit beobachtet werden.

Erhöhter Wunsch nach Sicherheit

Der Einsatz von Überwachungskameras nimmt zu. Viele Menschen möchten mehr Sicherheit für die eigenen vier Wände.
Eine Kamera kann potenzielle Einbrecher abschrecken - doch oft genug ist das nicht der Fall.
Wichtig ist, rechtzeitig Ihr eigenes Hab und Gut abzusichern. Durch Sicherheitsmaßnahmen an Ihrem Gebäude - und zur Absicherung im Fall der Fälle durch eine passende Versicherung.
Welche Versicherung Ihr Haus und Ihr Eigentum optimal schützt, erfahren Sie von unseren Beratern in Aschaffenburg.

Zurück zur Newsübersicht