Neues Namensrecht kommt

Der Bundesrat hat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts gebilligt. Nun sind unter anderem Doppelnamen als Familiennamen erlaubt.
Bisher war es nur einem Ehepartner gestattet, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen.
Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.

Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen. Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen.
Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten. Das Gesetz tritt zum 1. Mai 2025 in Kraft.

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