Ruerup-Rente

Es ist wahrlich keine Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung, den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“ nicht mehr. Haben früher drei Einzahler die Rente eines Rentners finanziert, müssen diese drei Einzahler heute bereits zwei Rentner finanzieren.

Das Ergebnis: Die gesetzliche Rente wird immer geringer und die Versorgungslücke der Bürgerinnen und Bürger damit immer größer. Wer im Rentenalter seinen gewohnten Lebensstandard halten will, muss zusätzlich vorsorgen – und das möglichst frühzeitig!

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen. Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert hier Sparen durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Genauso wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basis-Rente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Das Alterssparen mindert also gleichzeitig die Steuerbelastung.

Beiträge als Sonderausgaben

Die Abzugsfähigkeit erhöhte sich jährlich um 2 %-Punkte. Der Sonderausgabenabzug für Aufwendungen für Basisrenten war nach bisheriger Rechtslage in 2024 zu 98 % und erst in 2025 zu 100 % möglich. Dank einer Entlastung der Bundesregierung sind die Beiträge aber schon bereits seit 2023 voll abzugsfähig – zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Maximal können Ledige 27.565 Euro und Verheiratete 55.130 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen.
Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Versteuerung der Rente: Wie hoch die Auszahlungen der Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann man in den Ruhestand geht. Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird, gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges.

Zielgruppe für die Basis-Rente

Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.

Selbstständige und Freiberufler

Mit der Basis-Rente hat man die Möglichkeit, besonders steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (27.565 Euro bei Ledigen/55.130 Euro bei zusammen veranlagten Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung. Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. In der Rentenphase kann der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

Gutverdienende Angestellte

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus. Natürlich ist auch in diesem Fall diese Form der Altersvorsorge in der Ansparphase „Bürgergeld-sicher“.

Ältere Angestellte und Selbstständige

Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung. Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, besonders interessant: Die Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basis-Rente.

 

Zurück zur Newsübersicht